Nach der Landesbauverordnung RLP
gilt seit 2003 der Einbau von Rauchmeldern als Pflicht
- in Neu und Umbauten
- in Bestandsbauten
-Für Schlaf - und Kinderzimmer
- Für Flure die als Rettungswege dienen
der Einbau in Bestansbauten sollte bis 2012 abgeschlossen sein nach §44 Abs.4 LBauO
sie können uns fragen wieviel Rauchmelder Sie benötigen , unsere Rauchmelder müssen erst nach 10 Jahren ausgetauscht werden , rufen sie uns ruhig an wir Beraten sie gerne